Nach der Gründung im Jahr 2006 durch Daniel Ek und Martin Lorentzon wurde die Software 2008 erstmalig zum Download freigegeben. Bereits ein Jahr später hatte Spotify eine Million Nutzer. Mittlerweile kann sich das Programm mit insgesamt 60 Millionen Mitgliedern und einem Umsatz von 740 Millionen Euro im Jahr 2013 defintiv als Marktführer der Musikstreaming-Dienste bezeichnen.
Spotify bietet sowohl eine kostenlose als auch eine Premium-Version an. Man bezeichnet dies auch als „Freemium-Modell“. In der kostenlosen Version sind alle einfachen und grundlegenden Dienste, wie z.B. das Erstellen von Playlisten, verfügbar, jedoch muss der Nutzer bei der Wiedergabe mit Werbeunterbrechungen rechnen. Im Gegensatz dazu ist das Premium-Angebot werbefrei und bietet weitere spezielle Funktionen, wie das Abspielen der Musik im „Offline-Modus“, also ohne Internetverbindung.
iTunes ist im Vergleich zu den anderen vorgestellten Diensten kein Programm, mit dem Musik-Streaming möglich ist. Primär dient es dem Import, der Verwaltung, dem Kaufen und dem Wiedergeben von Musik und Hörbüchern, aber auch Podcasts und Filmen. Mit Hilfe der Technik „Bonjour“ kann man importierte Musik ebenfalls streamen, jedoch nur im lokalen Netzwerk. Das Programm bietet durch die Schnittstelle zum iTunes Store die Möglichkeit, zum Beispiel Musik und Filme zu kaufen und direkt in die eigene Mediathek einzubinden. Somit kann man iTunes als universelles Multimedia-Verwaltungsprogramm bezeichnen.
1998 erschien erstmals die MP3-Applikation SoundJam MP, auf welcher iTunes weitesgehend basiert. Apple übernahm im Jahr 2000 sowohl die Software, als auch die dazugehörigen Entwickler, wodurch es möglich wurde, dass 2001 die erste Version von iTunes zum Download bereitstand. Im Laufe der Jahre erweiterte iTunes seine Funktionen immer mehr und realisierte zum Beispiel 2003 die Schnittstelle zum iTunes Store und die Unterstützung von Windows XP. 2007 wurde die Plattform iTunes U implementiert, mit der es möglich ist, auf Lehrmaterialien von ausgewählten Universitäten direkt über iTunes zuzugreifen. In Deutschland beteiligt sich an dieser Funktion unter anderem die Ludwig-Maximillians-Universität München.
Das Programm iTunes ist sowohl für Apple- als auch Windows-User verfügbar. Es wird zum kostenlosen Download angeboten und alle Funktionen sind ohne Einschränkungen nutzbar. Im Gegensatz zu den anderen vorgestellten Portalen muss man bei iTunes kein Abo oder ähnliches abschließen, sondern nur etwas bezahlen, wenn man sich im iTunes Store beispielsweise Musik kaufen möchte.
Der Online-Musikdienst geht aus der ehemaligen und gleichnamigen Musiktauschbörse Napster hervor. Das Portal ist eine Marke des Unternehmens Rhapsody Internation, Inc. Als Streaming-Dienst wurde Napster 2003 erstmalig online gestellt und wird heute von David Hose geleitet. Es ermöglicht das hören von circa 20 Millionen Musiktitel und Hörbüchern in Kanada, Großbritannien, Deutschland und den USA.
Die ehemalige Funktionsweise von Napster:
Ursprünglich war Napster eine Peer-to-Peer Musiktauschbörse. Dies bedeutete, dass, sobald ein Teilnehmer eine Musikdatei suchte, auf dem zentralen Server eine Suchanfrage einging. Besaß ein anderer Teilnehmer diese Datei auf seinem Computer, konnten sich die beiden Clients verbinden und das Musikstück kopieren. Da dieser Dienst komplett kostenfrei war, wurde Napster zeitweilig zu einer der schnellwachsensten Communitys. Im Jahr 2001 stellte man diese Version von Napster jedoch wegen rechtlichen Unstimmigkeiten mit der Musikindustrie ein. Nach vielen Versuchen der Kooperation mit anderen Firmen wurde Napster schließlich 2011 von Rhapsody aufgekauft und ist seitdem ein kostenpflichtiger Musikstreaming-Dienst.
Der in 182 Ländern verfügbare Musikstreaming-Dienst wird durch das französische Unternehmen Blogmusik SAS betrieben. Deezer bietet einen Katalog von etwa 35 Millionen Titeln, die sowohl in der kostenlosen als auch in der Premium-Version hörbar sind.
Nach einigen Unstimmigkeiten mit Universal Music in Bezug auf das Urheberrecht kam es 2008 zu einer Einigung der beiden Unternehmen. Ein Jahr davor hatte Deezer mit Sony BMG die Zusammenarbeit vereinbart. Ebenfalls im Jahr 2008 kam es neben der Einigung mit Universal Music auch zu einer Übereinkunft mit Warner Music International, welche es ermöglichte, nun auch auf deren Musik-Katalog zuzugreifen. Neben diesen drei großen Plattenfirmen arbeitet Deezer mit vielen kleineren Labels zusammen und stellt auch deren Musik im Angebotskatalog zur Verfügung.
Ähnlich wie bei Spotify kann man Deezer sowohl kostenlos als auch mit einem Premium-Account nutzen. In der kostenlosen Version muss allerdings ebenfalls mit Werbeunterbrechungen gerechnet werden. Die Premium-Version ist auf mobilen Geräten verfügbar und lässt sich vor Abschluss den Abonnements 15 Tage lang testen.
Das Musikportal funktionierte vor dem Start als Streaming-Dienst wie eine Suchmaschine, welche die günstigsten Musik-Downloads im Web suchte. Nachdem Simfy 2008 einführte, dass Nutzer ihre Musik hochladen und andere Nutzer diese anhören aber nicht herunterladen können, kam es im Oktober 2010 zu einer Fusion mit dem Konkurrenten Steereo. Nach dem Umzug von Köln nach Berlin im Jahr 2013 gab der Vorstand bekannt, dass Simfy sich zukünftig auf den Deutschen Markt konzentrieren will.